Gesetzliche Pflicht

Ohne Verfahrens­dokumentation
riskieren Sie alles

Die Finanzverwaltung verlangt von jedem Unternehmen mit digitaler Buchführung eine Verfahrensdokumentation. Wer keine hat, riskiert bei der nächsten Betriebsprüfung Hinzuschätzungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall die Verwerfung der gesamten Buchführung.

Die Konsequenzen sind real

Das sind keine theoretischen Szenarien. Betriebsprüfer fragen gezielt nach der Verfahrensdokumentation — und die Folgen einer fehlenden Dokumentation treffen Unternehmen jedes Jahr.

bis zu 10%

Gewinnzuschlag

Hinzuschätzungen

Ohne Verfahrensdokumentation kann das Finanzamt Ihre Buchführung verwerfen und Gewinne hinzuschätzen. Die Schätzungen fallen erfahrungsgemäß deutlich zu Ihrem Nachteil aus.

bis 25.000 €

Bußgeld möglich

Bußgelder

Fehlende oder mangelhafte Verfahrensdokumentation kann zu empfindlichen Bußgeldern führen — pro Verstoß, nicht einmalig.

100%

der Buchführung betroffen

Verwerfung der Buchführung

Im schlimmsten Fall wird Ihre gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft. Die Folge: Das Finanzamt setzt Ihre Steuern nach eigener Schätzung fest.

Nutzen Sie eines davon? Dann brauchen Sie eine Verfahrensdokumentation.

DATEV oder andere Buchhaltungssoftware
Ein Kassensystem (mit oder ohne TSE)
Einen Scanner für Belege
Excel oder Word für Buchhaltungszwecke
Ein Dokumentenmanagementsystem
Online-Banking für geschäftliche Zwecke

Wenn Sie auch nur einen dieser Punkte mit Ja beantworten: Sie sind gesetzlich verpflichtet.

Von der Analyse bis zur fertigen Dokumentation

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir erstellen Ihre Verfahrensdokumentation vollständig — professionell, praxisnah und rechtssicher.

Aufnahme & Analyse

Wir dokumentieren Ihre bestehenden Prozesse — vom Belegeingang über die Verbuchung bis zur Archivierung. Jeder Schritt wird erfasst.

Systemdokumentation

Alle eingesetzten Hard- und Software-Komponenten werden dokumentiert — DATEV, Scanner, DMS, Schnittstellen und Zugriffsrechte.

Verfahrensbeschreibung

Erstellung der vollständigen GoBD-konformen Verfahrensdokumentation mit Prozessbeschreibungen, Flussdiagrammen und Kontrollmechanismen.

Internes Kontrollsystem

Definition und Dokumentation Ihres internen Kontrollsystems (IKS) — wer hat welche Verantwortlichkeiten und Freigaben.

Kassendokumentation

Falls vorhanden: Dokumentation Ihres Kassensystems inkl. TSE, Kassenbuch und Kassenbericht — revisionssicher und vollständig.

Jährliche Überprüfung

Ihre Verfahrensdokumentation wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Änderungen in Ihren Prozessen oder Systemen aktualisiert.

Die nächste Betriebsprüfung
kommt bestimmt

Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Wer dann keine Verfahrensdokumentation vorlegen kann, steht mit leeren Händen da. Handeln Sie jetzt — bevor es teuer wird.

Was Sie wissen müssen

Warten Sie nicht auf die
Betriebsprüfung

Sichern Sie sich jetzt ab. Ein kurzes Gespräch genügt um zu klären, ob Ihre Dokumentation den Anforderungen standhält — oder ob Handlungsbedarf besteht.